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Rechtsanwalt Erbrecht Detmold

Rechtsanwalt Bernd Schomburg Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder des nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufzuteilen ist.

Konflikte  und Probleme ließen sich häufig vermeiden, wenn sich jeder mündige Bürger vorsorgend mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts oder Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben als Tabu ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen bei der nicht geregelten oder fehlerhaft formulierten Rechtsnachfolge nach dem Erbfall fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Erblasser haben ein Testament !Davon sind in privatschriftlichen Testamenten häufig fehlerhafte Begriffe und Bezeichnungen enthalten, die von den Nachlaßgerichten ausgelegtwerden müssen. Ein fachlich klar und eindeutig formuliertes Testament vermeidet Streit und Erbprozesse, die sich über Jahre hinziehen können. Eine Schiedsklausel (z.B. die der DSE) hilft Erbauseinandersetzungen kompetent  zügig und ohne gerichtliche Instanzenzüge kostengünstig zu regeln. Auch ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung zur Durchsetzung des letzten Willens oft sinnvoll und sogar geboten.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen oftmals nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus.Der gesamte Bereich der Vermögensnachfolge und die Vorsorge für die Zeit der eigenen Betreuungsbedürftigkeit und des Sterbenmüssens ist ein sensibles und häufig diskret zu behandelndes Thema. Da wirtschaftliche, rechtliche und familiäre Probleme  zu behandeln sind, wobei auch das Erbschaftssteuerrecht und Pflichtteilsrechte eine Rolle spielen können, sollte man auf eine fachlich kompetente Beratung nicht verzichten.

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamenten und Erbverträgen
  • Vermächtnis, Auflagen, Testamentsvollstreckung
  • Regelungen zur vorweggenommen Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Schiedsklausel der DSE
  • Erbschein und Nachlaßregulierungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Vorsorgeregelungen und Vorsorgekontrollen
  • Erbauseinandersetzungen