Notar Detmold Rechtsanwalt Fachanwalt Erbrecht Familienrecht

Aktuelle Themen

Unterhaltsrecht

 

Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Deutschland ein neues Unterhalts-

recht, welches insbesondere die Rechtslage beim Ehegattenunterhalt

nachhaltig verändert hat.

Im Kostenrahmen einer Erstberatung prüfen wir, ob sich Veränderungen

für Ihre Unterhaltsverpflichtung / -anspruch ergeben haben.

Steht der Unterhaltsanspruch noch nicht fest, findet das neue Recht

sofort Anwendung. Für bereits titulierte Unterhaltsansprüche gilt eine

Übergangsregelung. Danach könnte sich eine Abänderungsmöglichkeit

ergeben.

 

Neues Erbrecht

 

Die Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 und die Erbrechtsreform

zum 1.1.2010 verändern die Rechtslage!

Wir prüfen, ob für Sie dadurch ein Handlungsbedarf zur Abänderung

oder Errichtung eines Testamentes, zur Übertragung von Vermögen

im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, oder Neuregelung Ihrer

Nachfolgeregelung entstanden ist.

 

Reformgesetze zum 1.9.2009

 

Das Scheidungsurteil und das Vormundschftsgericht sind abgeschafft!

Zukünftig entscheidet das Familiengericht durch Beschuß.

Das neue Familienverfahrensgesetz sowie gesetzliche Änderungen

beim Versorgungsausgleich und die Güterrechtsreform bringen

Handlungsbedarf zur Aktualisierung von Eheverträgen und erfordern

neue taktische Überlegungen bei Trennung und Ehescheidung.

Darüber sollten Sie sich rechtlich aufklären und beraten lassen,

bevor Chancen vertan werden.

 

Vorsorge wird immer wichtiger !

 

Wer handelt für Sie im Alter oder im Fall einer plötzlich eintretenden

Geschäftsunfähigkeit?

Als Unternehmer und als Privatperson sollten Sie selbst durch eine

Vorsorgevollmacht ggf. kombiniert mit einer Patientenverfügung

über die Person Ihres Vertrauens mit geeigneten Regelungsvorgaben

entscheiden.

Seit dem 1.9.2009 ist Ihr schriftlich niedergelegter Patientenwille

verbindlich, da nunmehr das Selbstbestimmungsrecht gesetzlich dem

Vorrangerhalten hat.

Als Vorsorgeanwälte übernehmen wir die Aufgabe der Kontrolle

Ihrer Anordnungen zu Ihren Lebzeiten und als Testamentsvollstrecker

sorgen wir für die Durchführung Ihrer letztwilligen Verfügungen.

 

 

 

Schomburg & Stamm
RECHTSANWÄLTE   NOTARE
Fachanwaltskanzlei für Vorsorge und Vertretung in Familiensachen und Erbsachen            
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