Aktuelle Themen
Unterhaltsrecht
Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Deutschland ein neues Unterhalts-
recht, welches insbesondere die Rechtslage beim Ehegattenunterhalt
nachhaltig verändert hat.
Im Kostenrahmen einer Erstberatung prüfen wir, ob sich Veränderungen
für Ihre Unterhaltsverpflichtung / -anspruch ergeben haben.
Steht der Unterhaltsanspruch noch nicht fest, findet das neue Recht
sofort Anwendung. Für bereits titulierte Unterhaltsansprüche gilt eine
Übergangsregelung. Danach könnte sich eine Abänderungsmöglichkeit
ergeben.
Neues Erbrecht
Die Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 und die Erbrechtsreform
zum 1.1.2010 verändern die Rechtslage!
Wir prüfen, ob für Sie dadurch ein Handlungsbedarf zur Abänderung
oder Errichtung eines Testamentes, zur Übertragung von Vermögen
im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, oder Neuregelung Ihrer
Nachfolgeregelung entstanden ist.
Reformgesetze zum 1.9.2009
Das Scheidungsurteil und das Vormundschftsgericht sind abgeschafft!
Zukünftig entscheidet das Familiengericht durch Beschuß.
Das neue Familienverfahrensgesetz sowie gesetzliche Änderungen
beim Versorgungsausgleich und die Güterrechtsreform bringen
Handlungsbedarf zur Aktualisierung von Eheverträgen und erfordern
neue taktische Überlegungen bei Trennung und Ehescheidung.
Darüber sollten Sie sich rechtlich aufklären und beraten lassen,
bevor Chancen vertan werden.
Vorsorge wird immer wichtiger !
Wer handelt für Sie im Alter oder im Fall einer plötzlich eintretenden
Geschäftsunfähigkeit?
Als Unternehmer und als Privatperson sollten Sie selbst durch eine
Vorsorgevollmacht ggf. kombiniert mit einer Patientenverfügung
über die Person Ihres Vertrauens mit geeigneten Regelungsvorgaben
entscheiden.
Seit dem 1.9.2009 ist Ihr schriftlich niedergelegter Patientenwille
verbindlich, da nunmehr das Selbstbestimmungsrecht gesetzlich dem
Vorrangerhalten hat.
Als Vorsorgeanwälte übernehmen wir die Aufgabe der Kontrolle
Ihrer Anordnungen zu Ihren Lebzeiten und als Testamentsvollstrecker
sorgen wir für die Durchführung Ihrer letztwilligen Verfügungen.