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Aktuelle Themen

Neues Betreuungsrecht

 

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein neues Betreuungsrecht, welches mit geänderten Vorschriften im BGB vor den Regelungen der Vormundschaft aufgenommen worden ist.

Sachlich wurde die Rechtsposition des Betreuten mit Kontrollen und Rechtsmittelverbesserungen gestärkt. Die Eigenvorsorge durch Vorsorgevollmachten ist umso wichtiger geworden.

Für die Praxis ist wichtig zu wissen, dass durch das neue Recht die bisherigen Vorsorgevollmachten nebst Patienten- und Betreuungsverfügungen nicht unwirksam geworden sind. Das neue Recht hat insbesondere das "wording" und die Paragraphen verändert, ohne eine zuvor erteilte Vollmacht ungültig zu machen.

Gleichwohl macht es Sinn, seine Vorsorgevollmacht auf die Notwendigkeit einer Aktualisierung hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

 

Verändertes Erbrecht

 

Das Erbrecht muß langfristige Rechtsregeln gewährleisten und seine Grundregeln unverändert lassen. 
Gleichwohl sind Anpassungen steuerrechtlicher und internationaler Regeln und Verfahren erforderlichenfalls vorzunehmen:

 Die Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 und die Erbrechtsreform zum 1.1.2010 haben die Rechtslage verändert !

Wir prüfen, ob für Sie dadurch ein Handlungsbedarf zur Abänderung oder Errichtung eines Testamentes, zur Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, oder Neuregelung Ihrer Nachfolgeregelung entstanden ist.

 

 

Reformgesetze zum Verfahrensrecht in Familiensachen

 

Das Scheidungsurteil und das Vormundschaftsgericht wurden abgeschafft! Das Familiengericht entscheidet nunmehr durch Beschluß. Das Rechtsmittel dagegen ist nicht mehr die Berufung, sondern wurde zum Beschwerdeverfahren umgestaltet.

Das neue Familienverfahrensgesetz sowie gesetzliche Änderungen beim Versorgungsausgleich und die Güterrechtsreform bringen Handlungsbedarf zur Aktualisierung von Eheverträgen und erfordern neue taktische Überlegungen bei Trennung und Ehescheidung. Darüber sollten Sie sich rechtlich aufklären und beraten lassen, bevor Chancen vertan werden.

 

 

EU-Erbrechtsverordnung

 

Seit dem 17.8.2015 gilt für alle ab diesem Tag eintretenden Erbfälle die iin Kraft getretene EU-Erbrechtsverordnung. Diese gilt universell, also auch im Verhältnis zu Drittstaaten. Danach ist das bisher für deutsche Erblasser maßgebliche Staatsangehörigkeitsprinzip aufgegeben worden. Das anzuwendende Erbrecht richtet sich nunmehr nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Wenn z.B. ein deutscher Erblasser zum Schluß seinen gewönlichen Aufenthalt auf Mallorca hatte, wird er nicht mehr nach deutschem, sondern nach spanischem Erbrecht beerbt ! Die internationale Zuständigkeit der Gerichte richtet sich sodann auch nach dem anzuwendenden Recht (Gleichlauf).Wenn dies nicht gewollt wird, muß der Erblasser in einem Testament eine Rechtswahl, nämlich das Recht seines Heimatlandes, vornehmen.

Neu geschaffen wurde ein Europäisches Nachlaßzeugnis, welches bei internationalem Nachlaß den Erbschein ersetzten wird. Abgeschafft wurde die Nachlaßspaltung, d.h. die Differenzierung von beweglichem zu unbeweglichem Nachlaß mit unterschiedlichen Rechtsfolgen in den Einzelstaaten.

 

 

Datenschutz nach der DSGVO

 

Am 25.Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) innerhalb der europäischen Union verpflichtend in Kraft getreten.

Durch die unmittelbare Anwendbarkeit der DSGVO sind auch Rechtsanwälte und Notare verpflichtet, deren Vorgabe einzuhalten und u.a. nach Art.5 durch das Führen einer Dokomentation Rechenschaft hierüber abzulegen. In Ergänzung und Erweiterung dieser Rechenschafts- und Dokumentationspflicht findet zudem Art.30 Anwendung, der das fortlaufende Führen eines aktuellen Verarbeitungs Verzeichnisses fordert.

Bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen hat der Berechtigte: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht zum Widerruf der Einwilligung, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Ferner besteht das Recht auf Widerspruch im Einzelfall und das Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung.

Unsere Hinweise zum Datenschutz in unserer Praxis finden Sie unter "Impressum". 

 

Vorsorge wird immer wichtiger !

 

Wer handelt für Sie im Alter oder im Fall einer plötzlich eintretenden Geschäftsunfähigkeit?Als Unternehmer und als Privatperson sollten Sie selbst durch eine Vorsorgevollmacht ggf. kombiniert mit einer Patientenverfügung über die Person Ihres Vertrauens mit geeigneten Regelungsvorgaben entscheiden.

Seit dem 1.9.2009 ist Ihr schriftlich niedergelegter Patientenwille verbindlich, da nunmehr das Selbstbestimmungsrecht gesetzlich den Vorrang erhalten hat. Durch die Änderung des Betreuungsrechts vom 1.1.2023 hat sich daran nichts geändert.

Als Vorsorgeanwälte übernehmen wir die Aufgabe der Kontrolle Ihrer Anordnungen zu Ihren Lebzeiten und als Testamentsvollstrecker sorgen wir für die Durchführung Ihrer letztwilligen Verfügungen.

 

Digitalisierung

 

Die Kommunikation mit den Gerichten ist für Rechtsanwälte und Notare durch die Einführung des XNP für Notare und des beA  als elektronische Postfächer für Rechtsanwälte verpflichtend neu gestaltet worden. Dadurch sollen Abläufe modernisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Zumindest für eine Übergangszeit muß mit höherem  Aufwand, Fehleraufkommen und zusätzlichen Kosten gerechnet werden.                         Wir sind bemüht, keine Nachteile für unsere Mandanten entstehen zu lassen, obwohl der tägliche Arbeitsablauf häufig durch Updates zur Fehlerbeseitigung oder für Verbesserungen nicht ausgereifter Software gestört und unterbrochen wird. Nicht selten wird der juristische Aufgabenbereich für alle Mitarbeiter der Kanzlei durch digitale Anwendungsprobleme und von überzogener Beanstandungspraxis der Registergerichte überlagert.

 

 

Prozessfinanzierung

 

Die Prozessfinanzierung ist mitlerweile ein fester Bestandteil der Rechtsverfolgung geworden. Jährlich werden hunderte Prozesse, Schiedsverfahren, Mediationen oder außergerichtliche Verhandlungen finanziert. Die Hauptaufgabe der Finanz liegt darin, Klägern, die keine Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf PKH / VKH haben, einen erfolgsversprechenden Prozess durch Übernahme aller Kosten und des Kostenrisikos gegen Gewinnbeteiligung zu ermöglichen.

Aufgrund bester Erfahrungen und Zusammenarbeit gehören wir seit dem 15.4.2016 zu dem Kreis der PROZESSFINANZ-ANWÄLTE.

 

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